Berufsunfähigkeit: Vorsorge für den Notfall

Vorsorge für den Notfall

Berufsunfähigkeit:
Für den Notfall sollte jeder vorsorgen

Ganz egal, ob als freiberuflicher Handwerker, angestellte Bürokraft oder als selbstständiger Unternehmer: Im Fall einer Berufsunfähigkeit droht ohne ausreichende Absicherung schnell der finanzielle Ruin.
Ein Beispiel: Mark Bauer arbeitet gerne als Stuckateur. Der 22-Jährige hatte Glück, denn sein Chef hat ihn nach der Ausbildung übernommen. Dass er aus Gesundheitsgründen vielleicht nicht bis zur Rente als Stuckateur arbeiten kann, kümmerte ihn zunächst nicht. Dann erfuhr der Geselle von den finanziellen Gefahren im Fall einer Berufsunfähigkeit. "Mir war plötzlich klar, dass ich zum Sozialfall werde, wenn ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann."
Da er noch keine fünf Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, steht ihm praktisch keine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Versicherung zu. Erst nach mehr als fünf Jahren erhält er die volle Rente. Sie entspricht rund
38 Prozent seines Bruttoeinkommens – aber auch nur dann, wenn er komplett erwerbsunfähig wird. Das ist der Fall, wenn man im erlernten Beruf oder in einer anderen Tätigkeit nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Mark Bauer hat daher eineprivate Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Was zunächst schwierig war, denn nicht jede Versicherungsgesellschaft versichert Handwerker gegen Berufsunfähigkeit. Doch Bauer hat einen Versicherer gefunden, der ihm für 59 Euro im Monat eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro garantiert.
Auch Bauers Chef Max Winkler kennt das Problem. Als Unternehmer mit zehn Angestellten hat der 43-Jährige seit acht Jahren nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt – bei Berufsunfähigkeit steht ihm also auch keine staatliche Rente zu. Winkler hatte aber früh vorgesorgt und bereits unmittelbar nach seiner Lehre eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Nachdem er sich selbstständig gemacht hatte, vereinbarte er mit seinem Versicherungsberater eine Vertragsanpassung, um auch als Selbstständiger abgesichert zu sein. Sein Versicherer erklärte sich zudem bereit, die abstrakte Verweisung aus dem Vertrag zu nehmen. Nur so kann Winkler bei Berufsunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Für seine Berufsunfähigkeitsrente von 2.200 Euro zahlt er 139 Euro im Monat. "Mit meiner Berufsunfähigkeitsrente sind zwar keine großen Sprünge drin, aber ich habe im Notfall keine schlaflosen Nächte", ist sich Winkler sicher.

Stichwort: Zusatzversicherung

Eine Versicherung ist eine hervorragende Absicherung für den Ernstfall. Doch im Alltag kann sie lästig werden, denn sie kostet Geld. Bei knappen Finanzen ziehen viele in Erwägung, sich die monatlichen Beiträge für ihre Altersvorsorge zu sparen.

Hier lauert ein doppeltes Risiko, wenn Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt sind und die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen wurde: geringere Berufsunfähigkeitsversicherung separat abzuschließen. Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung in die Kalkulation einfließen.

Verbraucherschützer empfehlen grundsätzlich den Abschluss getrennter Versicherungen: So kann die jeweils günstigere Versicherung gewählt werden.

Tipp:
private Berufsunfähigkeitsrente eine sehr gute Alternative. Die Stiftung Warentest sieht darin sogar ein Muss: Nicht zuletzt, weil laut Statistischem Bundesamt jeder vierte Berufstätige aus Gesundheitsgründen seine Arbeit weit vor dem Rentenalter aufgeben muss. Für Unternehmer und Freiberufler ist daher die finanzielle Absicherung grundsätzlich empfehlenswert.
Beim Abschluss eines Vertrages ist darauf zu achten, dass rund 75 Prozent der monatlichen Nettoeinnahmen abgesichert werden, um später über die Runden zu kommen. Auch sollte eine möglichst lange Versorgung sichergestellt sein. Einige Versicherer bieten dafür lebenslange Rentenleistungen an.


Was bedeutet "abstrakte Verweisung"?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem alten Beruf arbeiten kann, sei es als Chirurg oder Fliesenleger, könnte möglicherweise mit einer anderen Arbeit Geld verdienen – vielleicht als Hausmeister oder Portier.
In Verträgen für Berufsunfähigkeitsversicherungen wird diese Möglichkeit unter dem Stichwort "abstrakte Verweisung" geregelt. Auch wenn viele Versicherer inzwischen ganz auf diese Regelung verzichten, sollte beim Vertragsabschluss dennoch besonderes Augenmerk auf entsprechende Klauseln gelegt werden, damit die abstrakte Verweisung im Vertrag explizit ausgeschlossen ist. "Dann kann es nicht dazu kommen, dass zum Beispiel der ehemalige Chefarzt zum Pförtnerdasein gezwungen wird", bestätigt Heidemarie Orlob vom Informationszentrum der deutschen Versicherer "Zukunft klipp und klar".
Quelle: ZUKUNFT klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer



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